Kanton (100+)

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 3. Mai 2024, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses

Traktanden

  1. Erschliessung Alp Saus mit Elektrizität
    1. Information
    2. Einfache Gesellschaft Erschliessung Saus mit Elektrizität: Beratung und Genehmigung
      • des Gesellschafts- und Dienstbarkeitsvertrages;
      • des Finanzierungskredits im Betrag von Fr. 270‘000.– (Bruttokredit für das gesamte Projekt)
    3. Liegenschaft Lauterbrunnen GBBI 6436, Versorgung mit Elektrizität, Hausinstallation: Beratung und Genehmigung eines Finanzierungskredits von Fr. 30‘000.–
  2. Jahresrechnung 2023
    1. Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen und Nachkredite;
    2. Genehmigung der Jahresrechnung;
    3. Datenschutz: Berichterstattung gemäss Art. 302 Organisationsreglement
  3. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten
  4. Verschiedenes

Reglements- und Aktenauflage

Die Jahresrechnung 2023 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag 14.00–17.00 Uhr, Donnerstag 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.

Protokolle

Das Protokoll der Versammlung vom 24. November 2023 hat vom 29. November bis zum 19. Dezember 2023 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 31. Januar 2024 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 21. März 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 7. Mai 2024, 20.15 Uhr im Sporthotel Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 21. November 2023
  2. Jahresrechnung 2023
  3. Wahlen
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 21. November 2023 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Habkern, 27. März 2024

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 02.05.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Ausschreibung Wettbewerb Kulturlandschaftspreis 2024

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften, um damit die grosse Leistung der Landwirte für Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen.

Die Bewirtschafter können sich in den Kategorien «landwirtschaftlich genutzte Flächen» und «Alpen» noch bis am 31. Mai 2024 anmelden (Teilnehmerzahl beschränkt). Auf die zwei Gewinner warten je ein Barpreis von 2500 Franken, ein Zertifikat und eine Infotafel.

Anmeldung und alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis unter www.kulturlandschaftspreis.ch oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz, Claudia Schatzmann, Telefon 079 562 70 41.  

Iseltwald, 15. April 2024

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 9. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten 2024 wie folgt den ganzen Tag geschlossen:

  • Donnerstag, 9. Mai 2024
  • Montag, 20. Mai 2024

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 22. April 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 19

  • Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024: geschlossen

Woche 20

Ab Montag, 13. Mai 2024, bisherige reduzierte Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bietet ab 1. August 2025 eine 3-jährige

Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann

an.

Deine Ausbildung

Während Deiner Ausbildung arbeitest Du in den Bereichen Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkon­trolle, AHV-Zweigstelle, Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Steuerbüro usw. mit. Du bist zuständig für den Schal­ter- und Telefondienst und dort Erstanlaufstelle für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Die Organisation von Sitzungen, das Führen von Korrespondenzen und die Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Anlässen runden die Ausbildung ab.

Dein Anforderungsprofil

Wenn Du Interesse an kaufmännischen Arbeiten hast, Dir der Kontakt mit Menschen Freude bereitet und Du viel Einsatzbereitschaft und Motivation mitbringst, bist Du bei uns richtig. Ein freundliches Auftreten, Verantwortungsbe­wusstsein und Teamfähigkeit sind uns wichtig. Zudem ist – vor allem mit Blick auf den grossen Anteil an Selbststu­dium in der Berufsschule – ein hoher Grad an Selbständigkeit erforderlich. Dein Wohnort sollte auf dem Bödeli und Umgebung sein.

Was bietet Dir die Gemeindeverwaltung Unterseen

Wir bieten Dir eine solide Ausbildung in einem kleinen Team. Du bekommst Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche und kannst in den vielseitigen Gebieten mitarbeiten.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien, Semesterbeurteilungen, Bestätigung über Tastatur­schreibkurs und Angaben über Schnupperlehren) bis Freitag, 17. Mai 2024, an die Gemeindeschreiberei, Stabsstelle Personalwesen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch.

Bei allfälligen Fragen steht Dir Sascha Nyffenegger, Berufsbildner, Tel. 033 826 19 51, zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Unterseen

Publiziert am 02.05.2024

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 9. Mai 2024
  • Freitag, 10. Mai 2024

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Anbringen neuer Beschriftung / Reklame am Hotel.

Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'920 / 1'161'784, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Andres Laib, Schöntal 7, 8126 Zumikon.

Projektverfasser: Simon Ritter, Herzentalpark 2, 4143 Dornach.

Bauvorhaben: Ersatz aller Fenster sowie Isolation des Sockelgeschosses. Bestehende Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzen. Einbau einer PV-Anlage auf der östlichen Satteldachseite.

Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 946a, Parzelle Nr. 4088, Koordinaten 2'634'635 / 1'156'547, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund einer Klausurtagung am Freitag, 3. Mai 2024, geschlossen. Ab Montag, 6. Mai 2024, sind wir wieder zu den normalen Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gottlieb Josi, Beatenbergstrasse 121, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Rückbau des bestehenden Vorplatzes von Asphalt und Kies mit Neubelegung mit Sickerverbundsteinen.

Standort: Beatenbergstrasse 121, Beatenberg, Parzelle Nr. 779, Koordinaten 2’628’426/ 1’172’303; Landwirtschaftszone LWZ.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 11 GBR
  • Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 16. April 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024

Gemischte Gemeinde

Zerfallene Holzhütten im Gemeindewald

Im Gemeindewald, rund um das Gebiet Leutenenport, befinden sich Holzhütten, welche in einem verfallenen, schlechten Zustand sind. Der Gemeinderat hat entschieden, einerseits die Fremdstoffe abzuräumen und zu entsorgen und andererseits das Holz sowie die Trockenmauerfundamente an Ort bestehen zu lassen. Die Ausführung der vorgesehenen Aufräumarbeiten wird Mitte Mai 2024 erfolgen.

Leider können nicht sämliche Eigentümer der Holzhütten ausfindig gemacht werden. Sollten Sie im Besitz einer Holzhütte in diesem Gebiet sein (Nrn. 266, 267, 268, 271 und 272), bitten wir Sie, sich bei der Bauverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch zu melden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Adelheid Cäcilia Arnold, Lauberen 13, 3855 Schwanden b. Brienz.

Nachträgliches Baugesuch: Erweiterung Balkon und Terrasse; thermische Sanierung Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe; Einbau Kamin; Neuinstallation Photovoltaikanlage Indach.

Projektänderung: Anpassung der Balkonanordnung und der Umgebungsgestaltung.

Standort: Lauberen 13, Parzelle Nr. 130, Erhaltungszone Oberschwanden, Koordinaten 1'178'974 / 2'647'680.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Baubehörde Schwanden

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Euronet Services Schweiz GmbH, Dufourstrasse 56, 8008 Zürich.

Projektverfasserin: Preisig + Wasser AG, Bergstrasse 23, 8953 Dietikon.

Bauvorhaben: Aufstellen Bankomat auf Betonsockel mit Leuchtwürfel und Reklame.

Standort: Höheweg 1, Parzelle Nr. 183.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt vom Mittwoch, 8. bis Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2024

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geöffnet sind:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–11.00 Uhr / 15.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Landauffüllung zur Vorbereitung für den Neubau einer Gewerbehalle.

Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 140 (BR2115).

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald

Ordentliche Generalversammlung

Samstag, 4. Mai 2024, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2023
  4. Decharge
  5. Jahresberichte
  6. Budget 2024
  7. Kreditantrag Ersatz Wasserleitung
    Reservoir Bischofsmatte
  8. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Anne Müller, Spirenwaldstrasse 388, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Spirenwaldstrasse 388, Parzelle Nr. 1561, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’007 / 1’171’824.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Beat und Renat Schmid, Rotebühlweg 29, 3704 Krattigen.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 17. November 2022. Untergeschoss: Zusammenführung Studio 1 und Studio 2; Anpassungen in der Raumeinteilung. Obergeschoss: Anpassung in der Raumeinteilung; Einbau einer Stückholzheizung. Dachgeschoss: Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters auf der Ostfassade; Einbau zusätzliches Fenster auf der Nordfassade. Vergrösserung PV-Anlage auf dem Dach der Ost- und Westfassade.

Standort: Sundlauenen, Oberländerweg 4, Parzelle Nr. 1082, Landwirtschaftszone und Uferschutzzone B, Koordinaten 2’627’686 / 1’170’525.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Uferschutzzone nach SFG

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Wyss Roger, Acherhubel 277, 3806 Bönigen, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Viehscheune.

Standort: Acherhubel 278a, Bönigen, Parzelle Nr. 185, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’702 / 1’169’829.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG, Rybigässli 25, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: BauSpektrum AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Parkplätze bei der Pfingsteggbahn. Anbau Parkdeck mit Lagerraum, Kassenraum und Büro an bestehende Talstation; Dachsanierung mit Einbau PV-Anlage.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Baureglementsänderung mit der Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Rybigässli 25, Parzellen Nrn. 4112 und 12, Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn», Koordinaten 2’646’577 / 1’163’722.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erdverlegung 16 KV Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.

Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.

Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental und Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Gündlischwand.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieuere AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Komplette Erneuerung der Alpenstrasse auf einer Länge von rund 290 m. Mit der Sanierung des Strassenabschnitts werden gestalterische Elemente des Projekts Crossbow weitergeführt (Randabschlüsse). Im Projektperimeter wird die gesamte Strassenentwässerung erneuert sowie die Anordnung und Anzahl der Parkplätze angepasst. Ersatz von fünf Haltungen der Regenabwasserleitung (Strassenentwässerung). Die bereits gemäss BehiG angepassten Bushaltestellen Zentrum Artos (Sonderbord 22 cm) werden im Haltebereich mit Betonplatten ergänzt. Auf der Parzelle Nr. 908 (Alpenstrasse 36) wird die Parkierung so angepasst, dass die Längsparkfelder entfallen.

Standort: Alpenstrasse, Parzellen Nrn. 68 und 908, Bauzone / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’632’664 / 1’170’501.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte (Gebäude Nrn. 36 und 50).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Anbau an Scheune.

Standort: Wengen, Untere Fuhre 1394, Parzelle Nr. 2022, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’636’786 / 1’161’427.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Rajan Immobilien, Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Renovation / Umbau Hotel Christina (Gesamtbauentscheid vom 2. November 2023).

Projektänderung: Erweiterung der Parkplätze mit zusätzlichen drei Autoabstellplätzen; Umnutzung des internen Souvenir-Shops zu Hotel-Speisesaal mit 72 Sitzplätzen; Ergänzung/Einbau einer Buffetanlage mit Warmhaltegeräten; zusätzliche gastgewerbliche Terrasse mit 16 Sitzplätzen.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit 138 Sitzplätzen innen (bisher 116 Sitzplätze), 86 Sitzplätzen aussen (bisher 70 Sitzplätze), 38 Zimmer mit 74 Gästebetten (unverändert). Öffnungszeiten: innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Kirchgasse 80, Parzelle Nr. 518, Kernzone, Koordinaten 2’632’914 / 1’168’283.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet 0703 (Objekt Nr. 4.0.3).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Seiler Rolf, Hohliebeweg 6, 3067 Boll.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Moosweg 24, Parzelle Nr. 2412, Koordinaten 2’648’025 / 1’164’823.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189668.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 22. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Tiefbauamt des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald

Gemeinden: Grindelwald und Lütschental.

410.20155 / Ersatzneubau Zaunbrücke und Strassenausbau

Teilstrecke: Lindibrücke–Zaunbrücke (Koordinaten 2'640’000/1'165’160/750).

Dauer: 1. Mai bis 15. November 2024.

Ausnahmen: keine.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Grund der Massnahme: Neubau der Zaunbrücke und Strassenausbau.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 18. April 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchssteller: Dr. Harald Wegener, vertreten durch Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ölheizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Blatta 108c, Parzelle Nr. 874, Koordinaten 2'639'732 / 1'172’980.

Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone W2.

Gewässerschutzmassnahme: keine.

Zone: Au.

Hinweis: Auf eine Profilierung nach Art. 16 BewD wird verzichtet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter Telefon 033 845 11 06).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Niederried

Traktanden

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der Versammlung vom 9. Juni 2023
  3. Jahresrechnung 2023 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  4. Budget 2025
  5. Genehmigung Besoldungsreglement
  6. Wahlen
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Niederried 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle beitragspflichtigen Grund-, Wohnungs-, Liegenschafts- und Werkeigentümer.

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Niederried, 22. April 2024

Der Vorstand

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation

Ordentliche Versammlung

Donnerstag, 6. Juni 2024, 20.00 Uhr im Theoriezimmer Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
  2. Budget 2025
  3. Projekt Louwibach, Planungskredit
  4. Projekt Loch–Sandweidli, Planungskredit
  5. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentümer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Schwellenkorporation Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 14. Mai 2024, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 8.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im Mai 2024

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 10. Mai 2024 (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation Schwanden

Mitgliederversammlung

Donnerstag, 2. Mai 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 4. Mai 2023
  2. Jahresbericht 2023
  3. Jahresrechnung 2023
  4. Grundeigentümerbeitragssatz 2025
  5. Budget 2025
  6. Wahlen
  7. Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
  8. Orientierungen
  9. Verschiedenes

Alle Grundeigentümer sind zur Versammlung herzlich eingeladen.

Vorstand Schwellenkorporation

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081g, 3825 Mürren.

Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58a, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Montage Photovoltaik-Anlage an Balkongeländer (nicht aufgeständert) und Vordach.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081g, Parzelle Nr. 4718, Koordinaten 2'635'101 / 1'157'216, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Kummer Bruno, Ischweg 32, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung, Montage PV-Anlage.

Standort: Obere Gletscherstrasse 52, Parzelle Nr. 1344,  Koordinaten 2’647’050 / 1’164’630.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187807.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 24. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss vom 9. Juni 2024

Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 bestimmt:

  • Zurbuchen Anna, Gemeinderätin
  • Burgener Manuela, Gemeindeschreiberin
  • Blatter Andrea, Verwaltungsangestellte
  • von Allmen Susanne, Verwaltungsangestellte
  • Wenger Daniela, Verwaltungsangestellte
  • Brandt Livio, Untere Bärenmatte 1020
  • Zybach Alina, Haltmatte 981

Ersatzmitglieder

  • Sterchi Linda, Lehn 255b
  • Zurbuchen Lena, Beim Kreuz 480

Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.

Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder

Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.

Habkern, 25. April 2024

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt sowie am Freitag, 10. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 13. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, Unterseen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2023:
    1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 80'731.94
    2. Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 3'090'062.62 (Gebundene, Kompetenz Gemeinderat und Kompetenz Gemeindeversammlung)
    3. Genehmigung der Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 1'019'689.60
    4. Orientierung über die bewilligten (3805) und die effektiv besetzten Stellenprozente (3660) der Gemeindeangestellten (Vorjahr 3380)
    5. Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen
  2. Reglement über die Parkplatzabgabe – Neufassung; Beratung und Beschlussfassung über den Erlass des Reglements über die Parkplatzabgabe.
  3. Weissenaustrasse-Seestrasse, Neuanschluss – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Strassenneubau Verlängerung Helvetiastrasse.
  4. Stadtfeldstrasse, Ausbau Fernwärme sowie Abwasser- und Strassensanierung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Ausbau Fernwärme sowie Abwasser- und Strassensanierung.
  5. Schulanlage Steindler, Sanierung Unterstufenschulhaus – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Sanierung des Unterstufenschulhauses Unterseen.
  6. Schulanlage Steindler, Umnutzung Sanitätshilfsstelle in Parking – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Umnutzung der Sanitätshilfsstelle in ein Parking.
  7. Schulanlage Steindler, Neubau Schutzraum Steindlerstrasse 6 – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Neubau Schutzraum.
  8. Schulanlage Steindler, Anschluss an Wärmeverbund Avari AG – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Anschluss der Schulanlage Steindler an den Wärmeverbund Avari AG.
  9. Verschiedenes

Protokoll

Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 11. März 2024 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 22. März bis 20. April 2024 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 21. März 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflagefrist sind Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls beim Einwohnergemeinderat möglich.
Der Einwohnergemeinderat wird voraussichtlich anlässlich seiner Sitzung vom 29. April 2024 über das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 11. März 2024 sowie über allfällige Einsprachen befinden.

Öffentliche Auflage

Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Reglementsauflage

Das unter Traktandum 2 zu genehmigende Reglement liegt gemäss Art. 54 des kantonalen Ge­meindegesetzes sowie Art. 37 der kantonalen Gemeindeordnung 30 Tage vor dem Beschluss ebenfalls öffentlich auf. Die entsprechenden Unterlagen können auch auf der Webseite der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeinde­versammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung – Einladung:

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Unterseen, 15. April 2024                                                    

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 9. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 4. Mai 2024

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappen, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappen, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, ab 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024
  • Freitag, 10. Mai 2024

Ab Montag, 13. Mai 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Auffahrtstage.

Gemeindeverwaltung Bönigen

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2024

  • Auffahrt, 9. Mai 2024: geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024: geschlossen
  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024: geschlossen

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Sanierung Zivilschutzanlage Kienholz

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 9. Juni 2024 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung der Zivilschutzanlage Kienholz abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 2,2 Mio. benötigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Kenntnisnahme des Jahresberichts der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz
  4. Kreditgenehmigung für die neue IT-Lösung der Gemeindeverwaltung
  5. Kreditgenehmigung zur Sanierung Bachmattegrabenbrücke
  6. Kreditgenehmigung zur Erneuerung Pumpwerk Holzflüh und Druckleitung
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 22. April 2024

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Bienenschwarmzeit

Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen. Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich später nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren. Als Nächstes werden einige hundert Kundschafterinnen, sogenannte Spurbienen, losgeschickt. Diese suchen in der weiteren Umgebung nach einer geeigneten neuen Nistgelegenheit.

Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.

Bienensammelstelle, Telefon 079 451 12 55

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 14. Mai 2024, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 29. Dezember 2023
  2. Jahresrechnung 2023 – Genehmigung und Kenntnisnahme der Nachkredite
  3. Verschiedenes / Orientierungen

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationsveranstaltung Neophyten/Neobiota

Den unheimlichen Eroberern in der Natur auf der Spur …

Wann: Samstag, 4. Mai 2024, ab 9.00 Uhr

Wo: Dorfplatz bei der Hofstattscheune (gegenüber Coop)

Thema: Neophyten/Neobiota (= gebietsfremde Pflanzen und Tiere)

Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung:

  • 9.00 Uhr: Pflanzenkunde und Pflanzentausch-Anlass (durch den Verein Vogelschutz zusammen mit der Biodiversitätsgruppe Matten)
  • 10.00 Uhr: Rundgang im Rugen mit Erfolgskontrolle der Räumungsaktion September 2021
  • 13.00 Uhr: Biodiversitäts-Fahrradtour, Erkunden von alten und neuen Biodiversitätsflächen (Durchführung nur bei schönem Wetter)

Kommen Sie vorbei und helfen Sie mit, bei der gemeinschaftlichen Erhaltung unserer einheimischen Flora und Fauna!

Publiziert am 02.05.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Michael Thöni und Anita Hasselmann, Chrummeney Süd 1129, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Einbau Altenteilwohnung und Anpassung Betriebsleiterwohnung mit neuem Balkon sowie Einbau Zimmer mit Bad für Angestellte oder Lehrlinge im Obergeschoss. Einbau Technikraum und Holzlager im Erdgeschoss. Neue Fenstereinteilung. Anpassung Kaminhöhe über First. Erstellen von drei Parkplätzen.

Standort: Gemeinde Brienz, Chrummeney Süd 1129, Parzelle Nr. 1998.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Ueli Thöni, Stägmatten 942, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Architekturbüro LBA Bern, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.

Bauvorhaben: Neue Wendefläche als Naturwiese ausgeführt (ca. 100 m2). Rückbau Brandruine Nr. 462 und Wiederherstellung des Geländes als Weide.

Standort: Gemeinde Brienz, Auf der Fluh 461 und 462, Parzellen Nrn. 848 und 2312.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2024 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 9., und Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen eine frohe Auffahrt. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Tanja Gafner-Oppliger, Beatenbergstrasse 48, 3800 Unterseen.

Vertreter mit Vollmacht: Daniel Gafner, Beatenbergstrasse 48, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: gal architekten ag, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Demontage bestehende Ölheizung, Neuinstallation Pelletheizung mit Aussenkamin, Erstellen Pelletraum in bestehendem Nebenraum.

Standort: Beatenbergstrasse 48, Parzelle Nr. 1384, Koordinaten 2'631'196, 1'170'861.

Zone: Wohnzone W3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 25. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.05.2024

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Schuldnerin: Plattenarbeiten Seiler GmbH, Kammistrasse 11, 3800 Interlaken, CHE-347.899.284

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 21. Mai 2024

Auflagefrist Inventar: 10 Tage

Ablauf der Frist: 11. Mai 2024

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. Mai 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023:
    1. Genehmigung der Erfolgsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 332'418.81
    2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit Nettoinvestitionen von Fr. 1'608'950.60
  2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen:
    1. Gemeindebetriebe: Erneuerung Wasserleitung Hinderwydi, Verpflichtungskredit
  3. Gemeindeordnung vom 1. Januar 2017: Genehmigung der Änderungen per 1. Januar 2025
  4. Gemeindebetriebe: Sanierung Jungfrauweg (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Strasse), Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 863'000.–
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2023 (Traktandum Nr. 1)
  • 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei das Gemeindereglement (Traktandum Nr. 3)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 1. Mai 2024

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 9. Mai 2024, Auffahrt, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Dienstag, 14. Mai 2024, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Mitchell Sarah und Peter, Englischviertelstrasse 63, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im Gebäudeteil A, Wohnung A103 im 1. Obergeschoss, zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 8 Gästen.

Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: 

  • Auffahrt, 9. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Vreneli, Am Lehn 1306, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1306, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2'637'343 / 1'161'235, Bestandeszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg und Unterseen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Herausforderungen, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.

Da die Stellenprozente in Matten auf 55% erhöht werden, suchen wir am Standort Matten eine/n zweite/n Schulsozialarbeiter/-in, der/die bereit ist, zusätzlich ab voraussichtlich Januar 2025 die Schulsozialarbeit in Leissigen aufzubauen.

Schulsozialarbeiter/-in am Standort Matten 35%

Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung

und

Schulsozialarbeiter/-in am neuen Standort Leissigen 15%

voraussichtlich ab 1. Januar 2025
befristetes Anstellungsverhältnis für 3 Jahre (Pilotprojekt)

Ihre Aufgabengebiet

  • Kooperation und Vernetzung in der Region sowie mit spezifischen Angeboten
  • Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Zyklus 1–3 in Matten und Zyklus 1–2 in Leissigen) sowie Eltern und Bezugspersonen
  • Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Schulleitung sowie vielfältige Zusammenarbeit mit denselben
  • Arbeit mit Klassen (Prävention bis Krisenintervention)
  • Einbezug bei Projekten und Konzeptarbeiten an der Schule
  • Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Bödeli

Ihre Anforderungsprofil

  • Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Bödeli
  • Berufserfahrung in der Schulsozialarbeit und/oder Weiterbildung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Methodenkompetenz für Beratung und Arbeit mit Einzelnen sowie mit Gruppen
  • Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld Schule und den Rahmenbedingungen
  • Vertrautheit mit Kindesschutzfragen
  • Fähigkeit für interdisziplinäres Denken und Kooperation
  • gutes Selbstmanagement, organisatorische Fähigkeiten, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit während der Schulwochen und Kompensation in den Schulferien

Unser Angebot

  • Ein vielseitiges und interessantes Arbeitsgebiet mit Spielraum für eigene Ideen
  • Jahresarbeitszeit (Pensum ist primär in den Schulwochen zu leisten)
  • Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Gemeinde Matten

Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter: www.matten.ch/themen-a-z/bildung/schulsozialarbeit

Für stellenspezifische Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung:

Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis zum 14. Mai 2024 an personal@matten.ch, Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am 23. Mai 2024 nachmittags statt.

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Organisationsreglement Därligen

Das von der Gemeindeversammlung Därligen am 30. Oktober 2023 genehmigte Organisationsreglement wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 15. April 2024 ohne Vorbehalte genehmigt (gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 GV; BSG 170.111). Das Organisationsreglement tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Albin und Elisabeth Kehrli-Huggler, Gertschlimatte 1355f, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Bestehende Ölheizung ersetzen durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Gertschlimatte, Gebäude Nr. 1355f, Parzelle Nr. 4164, Koordinaten 2'636'819 / 1'161'601, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni  2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Amt für Wald und Naturgefahren

Beschluss geringfügige Änderung Waldstrassenplan; Gemeinde Interlaken

Nr. 11005 «Ringgenberg–Niederried»

Das Amt für Wald und Naturgefahren AWN hat am 29. April 2024 eine geringfügige Änderung in der Gemeinde Interlaken des Waldstrassenplan Nr. 11005 «Ringgenberg–Niederried» vom 29. April 2024 gestützt auf Art. 23 und 24 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 32 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 beschlossen. Die geringfügige Änderung betrifft die Wendeschlaufe auf Parzelle Nr. 13 in Interlaken.

Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt, und regelt die Fahrverbote. Er kann bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Für Personen, welche nicht Beschwerde führen, wird der Waldstrassenplan mit Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtskräftig.

Wimmis, 29. April 2024

Amt für Wald und Naturgefahren Waldabteilung Alpen
Schlossgasse 6, 3752 Wimmis
Michel Brügger, Abteilungsleiter

Publiziert am 02.05.2024

Bäuertgemeinde Wengen

Ordentlichen Einungsversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen

Traktanden

  1. Protokoll vom 1. Dezember 2023
  2. Orientierungen
  3. Rechnungsablage
    1. Nachkredite
    2. Jahresrechnung 2023
    3. Verpflichtungskredit Wasserreservoir
  4. Wahlen
  5. Verschiedenes

Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.

Die Bäuertkommission

Publiziert am 02.05.2024

Gemeindeverband Weissenau Unterseen

Spitalweg 1, 3800 Unterseen

42. Abgeordnetenversammlung

am Donnerstag, 6. Juni 2024, um 18.30 Uhr im Saal des Seniorenparks Weissenau Unterseen, Weissenaustrasse 39, Erdgeschoss

Traktanden

  1. Protokoll vom 5. Dezember 2023, Genehmigung
  2. Jahresrechnung 2023, Genehmigung
  3. Jahresbericht 2023, Kenntnisnahme
  4. Bericht der Aufsichtsstelle für den Datenschutz, Kenntnisnahme
  5. Wahl eines Vorstandsmitglieds
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre verbindliche Anmeldung via Link: www.weissenau.ch/anmeldung-abgeordnetenversammlung bis am 27. Mai 2024 erwünschen. Wir bitten auch um den Vermerk, ob Sie am Apéro riche nach der Versammlung teilnehmen. Besten Dank.

Gemeindeverband Weissenau Unterseen
Der Vorstand

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung Matten b. Interlaken hat über Auffahrt wie folgt geöffnet:

Mittwoch vor Auffahrt, 8. Mai 2024, 8.00–12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen (telefonische Erreichbarkeit bis 16.00 Uhr)

  • Auffahrt, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Der Gemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation

Ordentliche Korporationsversammlung

Montag, 10. Juni 2024, 20.00 Uhr in Gemeindehaus Oberried

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht Präsident
  3. Genehmigung Entschädigung Kommission
  4. Genehmigung Jahresrechnung 2021
  5. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  6. Genehmigung Nachkredit Ausbaggern Delta
  7. Genehmigung Schwellentell
  8. Genehmigung Voranschlag 2025
  9. Wahlen: Gesamterneuerungswahlen
  10. Verschiedenes

Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, 5 und 8 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. Juni bis und mit 19. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich bei der Schwellenkommission einzureichen.

Oberried, 29. April 2024

Die Schwellenkommission

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 3. Juni 2024, 20.15 Uhr in der alten Sagi 

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung

Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 vom 10. Juni bis am 10. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat. 

Leissigen, 26. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationsanlass Neubau Doppelkindergarten Bönigen

Der Gemeinderat Bönigen hat eine Projektgruppe eingesetzt, welche die Schulraumplanung der Schule Bönigen mit den beiden Standorten Bönigen und Iseltwald genauer analysiert hat. Nach intensiven Abklärungen hat sich gezeigt, dass der Kindergarten Bönigen, welcher im Jahr 1963 erbaut wurde, nicht saniert werden kann, sondern neu gebaut werden muss. Dies, weil er nicht mehr den aktuellen räumlichen Anforderungen entspricht und das Gebäude seine Nutzungsdauer erreicht hat. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung für einen Ersatzneubau zu initiieren und der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit zur Genehmigung vorzulegen. Beschlossen wird darüber an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024.

Gerne informiert Sie die Projektgruppe im Namen des Gemeinderates über das geplante Vorhaben und lädt Sie für die Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein:

  • Mittwoch, 15. Mai 2024, ab 20.00 Uhr im Singsaal in Bönigen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll vom 8. Dezember 2023
  2. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Proppe-Wittko Albrecht und Kirsten / Erneuerung Baurechtsvertrag BR 688, Buchenweg 4
  4. Schäfer-Flück Christian und Jennifer / Baurechtsgesuch GBB 580
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr, eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 7. Juni 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Brienz, 24. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kunsthaus Interlaken

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Verschiedenes

Das Protokoll der Burgerversammlung liegt vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 23. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Information zum Trinkwasser Gemeindegebiet Bönigen

Die Wasserversorgung Bönigen teilt mit, dass aufgrund der Fortsetzung der Bauarbeiten am Projekt zur Erneuerung der Quellableitung Rotmoos die Wasserhärte des Trinkwassers im Gemeindegebiet vorübergehend erhöht sein wird. Dies könnte zu Kalkablagerungen im Haushalt führen. Trotzdem bleibt die Gesamthärte des Wassers weiterhin im mittelharten Bereich (15–25 °fH).

Es besteht keine Gesundheitsgefährdung durch die erhöhte Wasserhärte. Die Trinkwasserqualität wird regelmässig überprüft und entspricht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.

Publiziert am 02.05.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Hans Blatter, Ebligen-Chummela 4, 3855 Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried).

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube beim Gebäude Nr. 5a. Rückbau Stützmauer und Bodenplatte beim Gebäude Nr. 5a. Erweiterung Vordach für eine neue Überdachung des Mistplatzes beim Gebäude Nr. 3a.

Standort: Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried), Chummela und Bielen 3a und 5a, Parzelle Nr. 1175.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Manuel und Caroline Zimmermann, Hauptstrasse 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Kernsanierung Wohnhaus, Heizungsersatz und Erstellen eines Anbaus.

Standort: Baumgartenstrasse 10, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1109, Koordinaten 2'632'709/1'169'895.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakte können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Genehmigung Reglement «Aufgabenübertragung Zivilschutz»
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Unterflur-Abfallsammelstelle Sagi
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Abwasser-Druckleitung PW Moosrain–Bahnhof
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Ausbau Talstrasse und Optimierung Entwässerung Wanderweg Tal
  6. Zonenplanänderung Strandbad (ZöN D/I)
  7. Konsultativabstimmung über Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnung
    a.) Erstellung Uferweg Iseltwald–Bönigen
  3. Genehmigung Benutzungsreglement
  4. Genehmigung Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz
  5. Verschiedenes, Orientierungen

Aktenauflage

Die Reglemente zu den Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Weiteren können sie auf der Website www.iseltwald.ch eingesehen werden.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 11. Juni 2024 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83, sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Metern einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
    4. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrasse dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Einwohnergemeinde Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024

Christkatholische Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun

Traktanden

  1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler
  2. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2023 
  3. Jahresberichte 2023 von Kirchgemeinderat und Pfarramt
  4. Jahresrechnung 2023 und Bericht der Revisionsstelle
  5. Information Bauprojekt
  6. Information Arbeitsstelle zur Aktivierung des Gemeindelebens
  7. Verschiedenes

Rechtsmittel

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).

Protokoll

Das Protokoll wird nach Erstellung für mindestens 3 Monate in der Kirche St. Beatus im Göttibach in Thun aufgelegt. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes verzichten wir auf eine Publikation im Internet. Der Versand via E-Mail ist nur verschlüsselt erlaubt. Das Protokoll kann jedoch in Papierform bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, angefordert werden. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden. 

Diverses

Alle Stimmberechtigten (Mitglieder der Christkatholischen Kirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben), sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.

Für den Kirchgemeinderat: 
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas und Franziska Aebersold, Kirchackerstrasse 19, 3074 Muri b. Bern.

Projektverfasserin: IEM AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation Indach-PV-Anlage mit Batteriespeicher.

Standort: Wengen, Stäublisegg 1486b, Parzelle Nr. 2207, Wohnzone, Koordinaten 2’636’587 / 1’162’111.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mapel Immobilien AG, Leischenstrasse 9, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken

Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und einem Anbau im Untergeschossbereich als Garage mit vier Autoabstellplätzen.

Standort: Leischenstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 1669, Wohnzone W2, Koordinaten 2’635’016 / 1’170’520.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Bönigen Dorfkern).

Ausnahmen/Hinweise:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / 24 GBR)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art B43 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald, vertreten durch Stefan Garbani, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Neubau von zwei Garagen; Erstellen temporärer Bauinstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 2430.

Standort: Guggengasse 36, 36a, 36b, Parzellen Nrn. 3525 und 2430, Wohnzone W2 (Wohnhaus), Landwirtschaftszone (Baustelleninstallation), Koordinaten 2’646’387/1’164’308.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

 

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung / Strassensperrung Aenderbergstrasse

Die Aenderbergbrücke (Holzbrücke beim Flugplatz), welche über die Lütschine führt, wurde durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Um die Brücke instandzustellen, muss diese für jeglichen Durchgangsverkehr am Dienstag, 14. Mai 2024, von 7.30 bis 12.00 Uhr gesperrt werden.

Die Aenderbergstrasse ist bis zur Industriestrasse (Rollweg Eychelti) Richtung Wilderswil durchgehend befahr- und begehbar. Betroffen ist nur die Holzbrücke am Flugplatz neben der SF Halle 1.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen für touristische Vermietung (EG und 2. OG), Beherbergung von total 9 Gästen.

Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.

Nutzungszone: Mischzone MA3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Wagner Anton, Selfrangastrasse 9a, 7250 Klosters.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch eine Pelletheizung.

Standort: Parzelle Nr. 5465, Blattenweidweg 1, Koordinaten 2’642’970 / 1’163’575.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/192797

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionales Angebotskonzept 2027–2030 für den öffentlichen Verkehr 
Mitwirkung

Um das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die Fahrplanperioden 2027–2030 zu planen, wurde die Regionalkonferenz Oberland Ost beauftragt, das regionale Angebotskonzept 2027–2030 zu erarbeiten. Dieses dient als Grundlage für das kantonale Angebotskonzept.

Das Angebotskonzept liegt vom 2. Mai bis 27. Juni 2024 auf. Auflageorte der Unterlagen:

  • im Internet unter www.oberland-ost.ch
  • Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken

Mitwirkungseingaben sind bis am 27. Juni 2024 schriftlich und begründet per E-Mail an folgende Adresse zu richten: region@oberland-ost.ch oder an Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Mitwirkung Angebotskonzept 2027–2030», Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken.

Interlaken, April 2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Gesamterneuerung Gemeindehaus: Neugestaltung Schalterbereich; Ausbau Dachboden zu Büroräumen mit zwei Dachfenstern; Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Raumkühlung; Erneuerung der Elektroinstallationen; Erstellen temporäres Provisorium für Büroräume.

Projekätnderung: Anpassungen Fundamente und Wärmepumpe, PV-Anlage indach auf Gebäude Nr. 45 (Garage); Anpassungen Komfortkühlung / Raumkühlung; Dachfenster Stebler mit innen liegendem Wärmeschutz.

Standort: General-Guisan-Strasse 43, Parzelle Nr. 1106, Zone für öffentliche Nutzung c «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’631’680 / 1’170’037.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 1. Januar 2002, Vertrag vom 12. Februar 2002).

Ausnahmen:

  • Automatisierung des Sonnenschutzes (Art. 16 Abs. 2 KenV)
  • Abwärmenutzung (Art. 44 Abs. 2 KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erdverlegung 16-KV-Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.

Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.

Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
    • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
    • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Metern einen Strassenabstand von 0,50 Metern ab Fahrbahnrand einhalten.
    • Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    • An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    • Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
  3. Im Weiteren verweisen wir auf den Abfall-Kalender (Skizze Rückseite).
  4. Die Bauverwaltung Bönigen, Telefon 033 826 10 00, gibt Ihnen gerne Auskunft.
  5. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch einen Dritten besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation Aareboden

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag 6. Juni 2024, 20.00 Uhr, Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll vom 15. Dezember 2023
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  4. Wahlen
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Das Protokoll vom 15. Dezember 2023 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz auf.

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle

Beschäftigungsgrad 100%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Führen der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Führen des Fundbüros
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung
  • Telefon- und Schalterdienst
  • Mithilfe bei allgemeinen Verwaltungsarbeiten

Wir erwarten

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (idealerweise öffentliche Verwaltung)
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Gewandtheit im schriftlichen und persönlichen Verkehr mit der Bevölkerung und den Behörden
  • zuverlässig, belastbar und flexibel
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Sprachkenntnisse in F/E

Wir bieten

  • selbständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Infrastruktur
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • gleitende Arbeitszeit
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 17. Mai 2024

Für weitere Informationen steht Ihnen Gemeindeschreiberin Sandra Balmer, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit rund 4200 Einwohnern/-innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung setzen sich täglich kompetent, offen, persönlich und flexibel für ihre Anspruchsgruppen ein. Da sich die bisherige Stelleninhaberin einer neuen Herausforderung stellt, suchen wir zur Ergänzung unseres Teams eine Person als

Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle 80–100 %

Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung

Ihre Aufgaben

  • Sie führen das Anmelde- und Abmeldewesen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige und vollziehen alle hierfür erforderlichen Mutationen und Meldungen an andere Behörden und Amtsstellen, insbesondere die Datenlieferung via eCH-Schnittstelle an den Kanton.
  • Sie begutachten Gesuche für Besuchsaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen und zur Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie von Gesuchen um Nachzug von Familienangehörigen.
  • Sie sind für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbearbeitung von Erstgesprächen verantwortlich.
  • Sie bearbeiten schriftliche Adressauskünfte.
  • Sie führen Statistiken und halten diese aktuell.
  • Als Stellvertretung der Leiterin des Steuerbüros erledigen Sie bei deren Abwesenheit Arbeiten betreffend das Steuerregister sowie für die amtliche Bewertung und für das Quellensteuerwesen.
  • Sie führen das Stimmregister, bieten den Stimm- und Wahlausschuss auf und nehmen abwechslungsweise an den Wahl- bzw. Abstimmungssonntagen teil.
    Sie betreuen die Lernenden während deren Ausbildung in der Einwohner- und Fremdenkontrolle.
  • Sie sind Ansprechperson für jegliche Belange der Einwohner- und Fremdenkontrolle und bringen sich bei Bedarf aktiv dazu ein.

Ihre Stärken

Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau in einer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie sind teamfähig, zuverlässig und flexibel, verfügen über eine hohe Selbständigkeit und Belastbarkeit. Ihnen ist eine hohe Dienstleistungsbereitschaft wichtig und Sie sind gewandt im persönlichen wie auch im schriftlichen Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden sowie weiteren Amtsstellen.

Unser Angebot

Eine vielseitige, interessante und abwechslungsreiche Stelle in einem kleinen Team erwartet Sie. Zusätzlich ein wertschätzendes Klima, die Möglichkeit von Weiterbildungen und grosszügige Sozialleistungen.

Bei Fragen stehen Ihnen sowohl Herr Gemeindeschreiber Jean-Rico Siegenthaler (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) als auch Frau Nathalie Götz, Personalleiterin (Donnerstag und Freitag), gerne zur Verfügung (Tel. 033 826 50 11)

Ihre Bewerbungsunterlagen stellen Sie uns mit den üblichen Unterlagen bitte per E-Mail bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2024, an personal@matten.ch zu.

Die Bewerbungsgespräche finden am Dienstag, 21. Mai 2024, statt.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen ­Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit rund 4200 Einwohnern/-innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung setzen sich täglich kompetent, offen, persönlich und flexibel für ihre Anspruchsgruppen ein. Da sich die bisherige Stellen­inhaberin einer neuen Herausforderung stellt, suchen wir zur Ergänzung unseres Teams eine Person als

stv. Gemeinde­schreiber/-in 80–100%

Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung

Ihre Aufgaben

  • Sie leiten auf operativer Ebene den Bereich Sicherheit und führen dabei auch das Sekretariat der Sicherheitskommission, umfassend die Vorbereitung, die Protokollierung und die Nachbearbeitung der Sitzungen.
  • Sie bearbeiten sämtliche in den Bereich Ortspolizei fallenden Geschäfte, insbesondere sind dies die Entgegennahme und Kontrolle von Gastwirtschaftsgesuchen und die entsprechenden Antragsstellungen an das Regierungsstatthalteramt, die Erteilung von Anlass- oder Streckenbewilligungen, die Erteilung von Bewilligungen für das Abbrennen von Feuerwerk, die Zustellung von Gerichtsurkunden sowie Zahlungsbefehlen.
  • Sie erstellen und überwachen den Einsatzplan der im Bereich des ruhenden Verkehrs im Auftrag der Gemeinde tätigen Securitas AG und stellen für spezielle Anlässe Parkkarten aus.
  • Sie betreuen das Hundewesen und sind für die Verrechnung der Hundetaxe zuständig.
  • Sie unterstützen den Gemeindeschreiber im Bereich des Siegelungswesens und führen eigenständig Siegelungen durch und ordnen bei Bedarf Erbschaftsinventare und/oder Erbschaftsverwaltungen an.
  • Sie tragen die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf von Einbürgerungsprozessen und amten dabei als Sekretär-/in des Einbürgerungsausschusses.
  • Sie betreuen die Lernenden während deren Ausbildung in der Gemeindeschreiberei.
  • Sie unterstützen den Gemeindeschreiber in allen Bereichen und nehmen bei dessen Abwesenheit seine Stellvertretung wahr.
  • Sie leiten bei Bedarf Projekte in Ihrem Sachgebiet oder arbeiten aktiv in entsprechenden Arbeits- oder Projektgruppen mit.

Ihre Stärken

Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau in einer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung und haben idealerweise Ihr Wissen bereits mit der Erlangung des Fachausweisdiploms Gemeindefachfrau/Gemeindefachmann unter Beweis gestellt. Sie sind teamfähig, zuverlässig und flexibel, verfügen über eine hohe Selbständigkeit und ebenso hohe Belastbarkeit. Ihnen ist die Dienstleistungsbereitschaft wichtig und Sie sind gewandt im persönlichen wie auch im schriftlichen Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden sowie weiteren Amtsstellen.

Unser Angebot

Eine vielseitige, interessante und abwechslungsreiche Stelle in einem kleinen Team erwartet Sie. Zusätzlich ein wertschätzendes Klima, die Möglichkeit von Weiterbildungen und grosszügige Sozialleistungen.

Bei Fragen stehen Ihnen sowohl Herr Gemeindeschreiber Jean-Rico Siegenthaler (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) als auch Frau Nathalie Götz, Personalleiterin (Donnerstag und Freitag), gerne zur Verfügung (Tel. 033 826 50 11)

Ihre Bewerbungsunterlagen stellen Sie uns mit den üblichen Unterlagen bitte per E-Mail bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2024, an personal@matten.ch zu.

Die Bewerbungsgespräche finden am Dienstag, 21. Mai 2024, statt.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Publiziert am 02.05.2024

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 2. Juni 2024, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2023
  2. a) Schaffung einer Stelle für Sozialdiakonie 20%
    b) Aufhebung der 10% kirchgemeindeeigenen Pfarrstellen
  3. Ersatzwahlen: Mitglieder Kirchkreiskommissionen
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Tel. 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. Juni bis 17. Juli 2024 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 25. April 2024

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lüthi Paul, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz bestehende Wärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Mittengrabenstrasse 39, Parzelle Nr. 1722 (BR1654).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2024 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024: Vormittag

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

 

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Coop Total Store, Riedbachstrasse 161, 3001 Bern.

Projektverfasserin: Dällenbach/Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Änderung der Fassadenbekleidung im Eingangs-/ Empfangsbereich Coop. Wiederherstellung bestehende Fenster an Ostfassade.

Standort: Bahnhofstrasse 35, Parzelle Nr. 1720, Koordinaten 2'631'453, 1'170'463.

Zone: ZPP «Stedtli».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – IV, Bahnhofstrasse
  • Ortsbildschutzgebiet B

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 29. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.05.2024

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