Burgerversammlung
Freitag, 3. Mai 2024, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2023 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag 14.00–17.00 Uhr, Donnerstag 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 24. November 2023 hat vom 29. November bis zum 19. Dezember 2023 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 31. Januar 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 21. März 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Wyss Roger, Acherhubel 277, 3806 Bönigen, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Viehscheune.
Standort: Acherhubel 278a, Bönigen, Parzelle Nr. 185, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’702 / 1’169’829.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Auffahrt 2024
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Auffahrtstage.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Informationsanlass Neubau Doppelkindergarten Bönigen
Der Gemeinderat Bönigen hat eine Projektgruppe eingesetzt, welche die Schulraumplanung der Schule Bönigen mit den beiden Standorten Bönigen und Iseltwald genauer analysiert hat. Nach intensiven Abklärungen hat sich gezeigt, dass der Kindergarten Bönigen, welcher im Jahr 1963 erbaut wurde, nicht saniert werden kann, sondern neu gebaut werden muss. Dies, weil er nicht mehr den aktuellen räumlichen Anforderungen entspricht und das Gebäude seine Nutzungsdauer erreicht hat. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung für einen Ersatzneubau zu initiieren und der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit zur Genehmigung vorzulegen. Beschlossen wird darüber an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024.
Gerne informiert Sie die Projektgruppe im Namen des Gemeinderates über das geplante Vorhaben und lädt Sie für die Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Information zum Trinkwasser Gemeindegebiet Bönigen
Die Wasserversorgung Bönigen teilt mit, dass aufgrund der Fortsetzung der Bauarbeiten am Projekt zur Erneuerung der Quellableitung Rotmoos die Wasserhärte des Trinkwassers im Gemeindegebiet vorübergehend erhöht sein wird. Dies könnte zu Kalkablagerungen im Haushalt führen. Trotzdem bleibt die Gesamthärte des Wassers weiterhin im mittelharten Bereich (15–25 °fH).
Es besteht keine Gesundheitsgefährdung durch die erhöhte Wasserhärte. Die Trinkwasserqualität wird regelmässig überprüft und entspricht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Bauherrschaft: Mapel Immobilien AG, Leischenstrasse 9, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und einem Anbau im Untergeschossbereich als Garage mit vier Autoabstellplätzen.
Standort: Leischenstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 1669, Wohnzone W2, Koordinaten 2’635’016 / 1’170’520.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Bönigen Dorfkern).
Ausnahmen/Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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